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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 12/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Bei der Abrechnung der Kanalgebühren werden Wassermengen in Abzug gebracht, die dem Kanal nicht zugeflossen sind. Dieser Nachweis wird über einen separaten Wasserzähler erfasst. Laut der Satzung der Gemeinde Gößweinstein ist der Nachweis durch geeichte Wasserzähler zu führen. Es liegt in der Verantwortung des Gebührenschuldners, den Zähler fristgerecht vor Ablauf der Eichgültigkeit erneuern zu lassen.

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Garten-, und Stallzähler und lassen einen Austausch der Zähler vornehmen, sofern dieser den Anforderungen nicht mehr entspricht.

Andernfalls wird bei der Abrechnung der Kanalgebühren für das Jahr 2026 der bei uns geführte Unterzähler stillgelegt und ein Abzug kann dann nicht mehr erfolgen.

Bei Austausch des Wasserzählers bitten wir Sie, uns eine Fotografie des ausgetauschten Wasserzählers sowie ein Bild des neu eingebauten Wasserzählers zukommen zu lassen.

Hierauf müssen der Zählerstand, die Zählernummer und das Eichjahr ersichtlich sein. Zudem benötigen wir das Datum des Zählerwechsels.

Die Nachweise können im Rathaus, bei Frau Teufel, vorbeigebracht werden oder per E-Mail an: teufel@goessweinstein.de geschickt werden.