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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Flächennutzungsplan-Änderung Kleingesee und Bebpl. Hausäcker

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

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Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Kleingesee - Hausäcker“

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Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in seiner Sitzung vom 27.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Kleingesee – Hausäcker" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am Ortseingang vom Ortsteil Kleingesee nördlich der Kirche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 26/1 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 245 und 246, jeweils Gemarkung Kleingesee.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet jedoch das gesamte Flurstück Fl. Nr. 246, Gemarkung Kleingesee. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Die externen Ausgleichsflächen befinden sich im östlich vom Ortsteil Unterailsfeld angrenzenden Waldgebiet (Ökokontofläche Hirtenleite; Teilfläche der Fl. Nr. 150, Gmkg. Unterailsfeld) sowie nördlich des Geltungsbereiches entlang des Waldrandes (Teilfläche der Fl.Nr. 246, Gmkg. Kleingesee).

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohngebietes (Allgemeines Wohngebiet) zur Deckung des Wohnungsbedarfs sowie die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes zur Unterstellung von Fahrzeugen (z.B. Wohnmobilen) und landwirtschaftlichen Maschinen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Kleingesee - Hausäcker" und der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Vorentwürfe sind einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

über die Homepage des Marktes unter https://www.goessweinstein.de/leben-wohnen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Gößweinstein (Burgstraße 8, 1. Stock, Zimmer 5, 91327 Gößweinstein) während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Marktgemeinde abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gößweinstein, den 14.06.2024
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister