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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die Bürgermeisterwahl am 21.06.2026 stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Das Stimmrecht kann im Abstimmungsraum des Stimmbezirks, in dessen Wählerverzeichnis er bei der Bürgermeisterwahl eingetragen waren, ausgeübt werden. Bitte nehmen Sie hierzu, wenn noch vorhanden Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder Ihren Reisepass mit.

Wer durch Briefwahl wählen will, kann auch die Ausstellung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) beantragen.

Haben Sie bei der Hauptwahl das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.

Haben Sie dies nicht angekreuzt oder haben Sie zur Hauptwahl gar keine Briefwahlunterlagen beantragt, wollen aber zur Stichwahl per Briefwahl abstimmen, müssen Sie dies beantragen.

Ein Briefwahlantrag für die Stichwahl ist bis Freitag, 03.07.2026, 15.00 Uhr beim Wahlamt des Marktes Gößweinstein möglich.