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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 14/2023
Aus dem Rathaus
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Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fl.Nr. 1118/2 und Fl.Nr. 1020, Gemarkung Leutzdorf im Ortsteil Etzdorf, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in den Sitzungen am 29.09.2022 und 30.03.2023 beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan in 2 Teilbereichen im Ortsteil Etzdorf zu ändern.

Die Änderung auf der Flurnummer 1118/2 der Gemarkung Leutzdorf wird im Folgenden als „Teilfläche 1“ behandelt, die Änderung auf der Flurnummer 1020 der Gemarkung der Leutzdorf als „Teilfläche 2“.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll von derzeit „Fläche für Wald“ (Teilfläche 1) bzw. „landwirtschaftliche Fläche“ (Teilfläche 2) in „gemischte Baufläche (M)“ geändert werden.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 07.07.2023 und die Begründung liegen

vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. August 2023

während der Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Gößweinstein, Burgstraße 8, 91327 Gößweinstein, 1. Stock, Zimmer 5, öffentlich aus.

Während dieser Zeit werden auch Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gegeben und die Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen (zur Niederschrift) Stellungnahme gegeben.

Hinweis: Die Planunterlagen können während der o.g. Frist auch als zusätzliche Informationsmöglichkeit im Internet auf der Homepage des Marktes Gößweinstein, www.goessweinstein.de eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gößweinstein, den 07.07.2023
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister