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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Fl.Nrn. 228, 228/1 und 231, alle Gemarkung Stadelhofen im Ortsteil Stadelhofen, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Gößweinstein hat in seiner Sitzung vom 27.06.2024 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stadelhofen) gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl. Nrn. 228/1, 231 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 228, Gemarkung Stadelhofen. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand von Stadelhofen.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Der Entwurf ist einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

vom 08.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

über die Homepage des Marktes unter https://www.goessweinstein.de/leben-wohnen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Gößweinstein (Burgstraße 8, 1. Stock, Zimmer 5, 91327 Gößweinstein) während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Marktgemeinde abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Vorhandene Informationen zu

Mensch

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion• Informationen zum Schallschutz

Fläche

• Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme

• Umnutzung von landwirtschaftlich ge- nutzter Fläche

• Maßvolle Zunahme der Siedlungsfläche

Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

• Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete

• Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

• Prüfung eventuell erforderlicher Maß-nahmen zum Artenschutz oder naturschutz-rechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Rahmendes folgenden Zulassungsverfahrens

Boden

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale

• Informationen zum Bodenschutz

Wasser

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser

• Informationen zur Wasserversorgung/ Grundwasser- und Bodenschutz, zu Überschwemmungsgebieten/Gewässerentwicklung, zur Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung/Gewässerschutz, zu Altlasten

Luft/Klima

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

• Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes

• Ausdehnung Baufläche und Verlust ortsrandnaher Offenlandflächen

Kultur- und Sachgüter

• Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern

• Informationen zur Meldepflicht von eventuell zu Tage tretender Bodendenkmäler

• Informationen zu Versorgungsleitungen

Sonstige/allgemeine Umweltbelange

• Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

• Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

• Nutzung erneuerbarer Energien

• Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB• Darstellung von Landschaftsplänen

• Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

- Umweltbericht zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Gößweinstein, den 28.06.2024
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister