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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Gößweinstein vom 28.10.2022

Auf Grund § 6a Abs. 6 StVG i.V. mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. S. 184), zuletzt geändert mit Verordnung vom 30.12.2024 (GVBl. 2024 S. 645), erlässt der Markt Gößweinstein als untere Straßenverkehrsbehörde folgende

1. Änderung der Parkgebührenverordnung

Artikel 1

Sonderregelung für Elektrofahrzeuge

§ 2 erhält folgende neue Fassung:

„Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, sind in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit. § 3 Abs. 2 und 3 EmoG bleibt unberührt.“

Der bisherige Paragraph 2 wird zu Paragraph 3.

Artikel

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 12.04.2025 in Kraft.

Gößweinstein, 16.06.2025
Markt Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister