Beim Markt Gößweinstein gehen immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Einhaltung des Lichtraumprofils ein.
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Bepflanzung in die angrenzenden Verkehrswege ragt, sind verpflichtet, die Bepflanzung, z. B. Bäume, Hecken, Sträucher, Büsche, entsprechend zurückzuschneiden.
Dabei gelten folgende Regeln:
Über einem Rad- und auch über einem Fußgängerweg ist ein Raum von mindestens 2,50 m, über einer Straße mit Autoverkehr regelmäßig ein Raum 4,50 m von überhängendem Bewuchs freizuhalten.
Ebenso sind wichtige Hinweisschilder (Straßennamensschilder, Verkehrszeichen, etc.) und vor allem auch Straßenlampen von jeglichem Bewuchs freizuhalten.
Ich bitte alle betroffenen Grundstückseigentümer auch im Sinne der Verkehrssicherheit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Anbei ein entsprechendes Schaubild:
Für das Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits jetzt.