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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 15/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig

Sonnencreme – viel hilft viel

Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht.

Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung

Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät erkannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selbstuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut-Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Beispiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen.

Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs

Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jahren auf. Es gibt verschiedene Formen. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftragen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandelnden Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individuellen Situation entscheiden.

Hitzeschutz nicht vergessen

Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunktionskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Arbeitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Verdunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die passende Arbeitskleidung an heißen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit

UV- und Hitzeschutzinformationen online

Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz ausführliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Sonnenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Unterweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien.

Die SVLFG Präventionsprämienaktion

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz sowie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Arbeitgeberbetriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen.

Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Petra Stemmler-Richter
SVLFG