Titel Logo
Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bodenrichtwerte 2026 - Bekanntmachung Juli 2026

Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Forchheim hat am 27.05.2026 neue Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen mit Stand zum 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.

Die Liste der Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet des Marktes Gößweinstein liegt gem. § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit vom

1. Juli bis 31. Juli 2026

im Rathaus des Marktes Gößweinstein, Bauamt, Burgstr. 8, 91327 Gößweinstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus, mit dem Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Zudem können die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 2024 und 2026 nunmehr gebührenfrei über den „BayernAtlas“ abgerufen werden (www.bodenrichtwerte.bayern.de).

Markt Gößweinstein, 30.06.2026
Manfred Hänchen
Zweiter Bürgermeister