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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 16/2023
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Bayerischer Streuobstpakt: Fördermöglichkeiten für den landschaftsprägenden Streuobstanbau

Fördermöglichkeiten für den landschaftsprägenden Streuobstanbau

Der Streuobstanbau mit seinen großkronigen, starkwachsenden Hochstamm-Obstbäumen ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe Deutschland aufgenommen. Das erfolgreiche Volksbegehren „Artenvielfalt - Rettet die Bienen“ führte dazu, dass die große Bedeutung des Streuobstanbaus inzwischen von vielen erkannt wurde.

Streuobstbestände gehören mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.

Mit über 5000 bekannten und davon 1100 in Bayern nachgewiesenen Obstsorten hat der Streuobstanbau einen einzigartigen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt mit zahlreichen Lokalsorten, die es zu erhalten gilt.

Hier im Kreis Forchheim prägen alte Streuobstbestände noch immer in weiten Teilen das Landschaftsbild. Gerade die alten Bestände sind für die heimische Tier- und Pflanzenwelt wichtige Rückzugsorte geworden. Um diese noch möglichst lange zu erhalten, ist es oft notwendig das Leben der Bäume durch behutsame Schnittmaßnahmen zu verlängern. Solche Schnittmaßnahmen werden im Landkreis Forchheim vom Landschaftspflegeverband Forchheim e. V. mit ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt. Sie sind für die Besitzer der Bäume kostenfrei, wenn sie über den Landschaftspflegeverband Forchheim e. V. beantragt werden. Egal, ob es sich um einen Altbestand handelt, ob Sie eine durchgewachsene Obstwiese wieder revitalisieren wollen, oder ob Sie Hilfe beim Schnitt von noch jungen Bäumen brauchen.

Auch für den Erhalt oder die Neuanlage von Streuobstwiesen, -äckern oder -weiden gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.

Eine umfassende Beratung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Streuobstberaterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim, Frau Frauke Gabriel, Telefon 09191 86-4219, E-Mail: frauke.gabriel@lra-fo.de