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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Kleingesee-Hausäcker

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ sowie eines „Sonstigen Sondergebietes (SO) Unterstellmöglichkeiten für Wohnwagen“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 26/1 und 246 (Teilfläche) beide Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 27.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ auf dem Grundstücke Fl. Nrn. 26/1 sowie eines „Sonstiges Sondergebietes (SO) Unterstellmöglichkeiten für Wohnwägen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 246 (Teilfläche), beide Gmkg. Kleingesee, beschlossen.

Der Plan erhält den Namen „Kleingesee-Hausäcker“.

Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 26/1 und 246 (Teilfläche), Gmkg. Kleingesee.

Es wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 260/3 (Anliegerweg) und 246

Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 245 (Staatsstraße St 2191)

Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 26/2 (Friedhof), 26/5 und 26/4

Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 21 und 250, alle Gmkg. Kleingesee

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Gößweinstein, 01.08.2023

gez.

Georg Bauernschmidt

Zweiter Bürgermeister