Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ sowie eines „Sonstigen Sondergebietes (SO) Unterstellmöglichkeiten für Wohnwagen“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 26/1 und 246 (Teilfläche) beide Gmkg. Morschreuth; Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 27.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ auf dem Grundstücke Fl. Nrn. 26/1 sowie eines „Sonstiges Sondergebietes (SO) Unterstellmöglichkeiten für Wohnwägen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 246 (Teilfläche), beide Gmkg. Kleingesee, beschlossen.
Der Plan erhält den Namen „Kleingesee-Hausäcker“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 26/1 und 246 (Teilfläche), Gmkg. Kleingesee.
Es wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 260/3 (Anliegerweg) und 246
Im Osten: durch das Grundstück Fl.Nr. 245 (Staatsstraße St 2191)
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 26/2 (Friedhof), 26/5 und 26/4
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 21 und 250, alle Gmkg. Kleingesee
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Gößweinstein, 01.08.2023
gez.
Georg Bauernschmidt
Zweiter Bürgermeister