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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 16/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Jahreszuschuss 2023

Die im KJR Forchheim zusammengeschlossenen Organisationen können im Zeitraum 01. September bis 15. Oktober 2023 den Antrag auf Jahreszuschuss 2023 beim Kreisjugendring Forchheim einreichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen wie z.B. Jugendverbände, Vereine, Kirchengemeinden, Jugendinitiativen, Jugendtreffs. Der Jahreszuschuss dient der allgemeinen Förderung der Jugendarbeit. Die Zuschussrichtlinien sowie die entsprechenden Formulare finden Sie im Bereich „Zuschussanträge“ auf der KJR Homepage unter nachfolgendem Link: https://www.kjr-forchheim.de/service/downloads.php. Folgende Formulare sind für die Beantragung des Jahreszuschusses zu verwenden:

  • 4.1.1 Grundförderung für Jugendorganisationen auf Kreisebene im Landkreis Forchheim. Dieser Jahreszuschuss ist für die Jugendverbände
  • 4.1.2 Jahreszuschuss zur Förderung der fachbezogenen Jugendarbeit. Dieser Jahreszuschuss ist für Vereine, Kirchengemeinden, Jugendinitiativen, Jugendtreffs

Wichtig - alle Informationen zu den förder- bzw. nichtförderfähigen Kosten sowie zum Antragsverfahren und den einzureichenden Belegen entnehmen Sie bitte den aktuellen Zuschussrichtlinien. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jugendbüro telefonisch unter 09191 / 7388-0 oder per E-Mail an info@kjr-forchheim.de.