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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 16/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Wasserrecht; Einleiten von Abwasser und Mischwasser aus der Kläranlage im Ortsteil Behringersmühle in die Wiesent durch die Markt Gößweinstein

Bekanntmachung gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG

Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 10.07.2024 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt. Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen. Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 07. August 2024 bis einschließlich 20. August 2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme beim Markt Gößweinstein aus. Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Hinweis:

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:

http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php