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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 16/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) kann die Beiträge in diesem Jahr größtenteils spürbar senken. Gründe hierfür sind vor allem ein reduziertes Umlagesoll und höhere Bundesmittel.

Die LBG verschickt ab dem 21. Juli die Beitragsbescheide für das Jahr 2024. Das Umlagesoll – festgelegt vom Vorstand der SVLFG – fällt mit 1.073 Millionen Euro 5,3 Prozent geringer aus als im Vorjahr. Dadurch werden die Risikobeiträge durchschnittlich um rund sechs Prozent gesenkt. Maßgeblich hierfür ist eine im Vergleich zum Vorjahr geringere Betriebsmittelzuführung. Dennoch werden bereits 39,8 Millionen Euro vorsorglich eingeplant, um die erwarteten Kostensteigerungen in den Jahren 2025 und 2026 finanzieren zu können.

119 Millionen Euro Bundesmittel tragen zusätzlich zur Entlastung bei. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Millionen Euro. Die Senkungsquote für voll bundesmittelberechtigte Unternehmen steigt dadurch von 15,45 auf bis zu 20,04 Prozent.

Die Grundbeiträge haben sich hingegen um 3,9 Prozent erhöht. Der Mindestgrundbeitrag liegt nun bei 88,26 Euro, der Höchstgrundbeitrag bei 353,05 Euro. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen. Die Grundbeiträge liegen damit aber wieder unter dem Niveau von 2022.

Die im Vorjahr eingenommenen Betriebsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Finanzierung von Aufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson sind noch nicht vollständig aufgebraucht. Die künftige Entwicklung ist aber unverändert nicht absehbar.

Wie in jedem Jahr berechnet sich der Beitrag individuell nach Flächen, Tieren, Arbeitswerten und Leistungsausgaben des Vorjahres. Entsprechend wirken sich Veränderungen in den Produktionsverfahren unterschiedlich auf die Beitragshöhe aus. Deutliche Beitragssenkungen überwiegen – in einzelnen Fällen kommt es jedoch auch zu Erhöhungen.

Weitere Informationen unter:

www.svlfg.de/berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege

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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Die SVLFG erbringt übergreifend Leistungen sicher und gesund aus einer Hand und ist der einzige Sozialversicherungsträger für Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise. Dabei gehören Leistungen wie die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote zum herausragenden Portfolio. Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungs- zweigübergreifende Präventionsarbeit aus. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.