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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Sachsendorf in den Untergrund

Bekanntmachung gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG

Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 04.08.2026 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt.

Gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim öffentlich zugänglich zu machen.

Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen wird deshalb in der Zeit vom 19. August 2026 bis einschließlich 01. September 2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim öffentlich zugänglich gemacht.

Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.

Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG).

Hinweis:

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen ist gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:

www.lra-fo.de - Aufgabenbereiche - Natur und Umwelt - Wasserrecht - Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht