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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus
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Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Bekanntmachung

über die Beantragung eines Wahlscheines

im Falle

• Plötzlicher Erkrankung

oder

• des Verlustes des Wahlscheines

Plötzliche Erkrankung:

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann am Wahlsonntag, den 08.10.2023, bis 15.00 Uhr ein Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Tel.Nr. 0151/74273565.

Verlorene Wahlscheine:

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, den 07.10.2023 bis 12.00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Für die Glaubhaftmachung reicht eine schriftliche Erklärung des Stimmberechtigten aus.

Bitten melden Sie sich dann unter der Tel.Nr. 0151/74273565.

Gößweinstein, den 13.09.2023
gez. Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister