Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Wiesentgruppe mit Schreiben vom 14.08.2025, AZ.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt des Landeskreises Forchheim Nr. 30 / 2025 vom 03.09.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsenmühle während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf.