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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fl.Nr. 1118/2 und Fl.Nr. 1020, Gemarkung Leutzdorf im Ortsteil Etzdorf, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Markt Gößweinstein hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.09.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen

Die Änderung auf der Flurnummer 1118/2 der Gemarkung Leutzdorf wird im Folgenden als „Teilfläche 1“ behandelt, die Änderung auf der Flurnummer 1020 der Gemarkung der Leutzdorf als „Teilfläche 2“.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll von derzeit „Fläche für Wald“ (Teilfläche 1) bzw. „landwirtschaftliche Fläche“ (Teilfläche 2) in „gemischte Baufläche (M)“ geändert werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.09.2023 und die Begründung liegen

vom 30. Oktober 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023

während der Dienstzeiten im Rathaus des Marktes Gößweinstein, Burgstraße 8, 91327 Gößweinstein öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

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Landratsamt Bamberg (Umweltschutz)

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Wasserwirtschaftsamt Kronach

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.goessweinstein.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfs­gesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gößweinstein, den 09.10.2023
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister