Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgerentscheid am 05.11.2023
Bekanntmachung über die Beantragung eines Abstimmungsscheines im Falle des Verlustes des Abstimmungsscheines
Verlorene Abstimmungsscheine:
Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Abstimmungsschein bzw. die Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, kann er bis zum Tag vor dem Bürgerentscheid
Samstag, den 04.11.2023, bis 12.00 Uhr
einen neuen Abstimmungsschein beantragen.
Bitte melden Sie sich dann unter dieser Telefonnummer: 0151/74273565
Gößweinstein, den 09.10.2023
Gez. Thiem
Abstimmungsleiter