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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bürgerentscheid am 05.11.2023

Verlorene Abstimmungsscheine:

Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Abstimmungsschein bzw. die Briefabstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, kann er bis zum Tag vor dem Bürgerentscheid

Samstag, den 04.11.2023, bis 12.00 Uhr

einen neuen Abstimmungsschein beantragen.

Bitte melden Sie sich dann unter dieser Telefonnummer: 0151/74273565

Gößweinstein, den 09.10.2023
Gez. Thiem
Abstimmungsleiter