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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Kleingesee - Hausäcker"

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Kleingesee - Hausäcker"

Der Marktgemeinderat des Marktes Gößweinstein hat in seiner Sitzung vom 30.10.2025 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Kleingesee - Hausäcker" sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gestimmt.

Das Plangebiet befindet sich am Ortseingang vom Ortsteil Kleingesee nördlich der KircheE-Mail Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 26/1 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 245 und 246, jeweils Gemarkung Kleingesee. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet jedoch das gesamte Flurstück Fl. Nr. 246, Gemarkung Kleingesee. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Die externen Ausgleichsflächen befinden sich im östlich vom Ortsteil Unterailsfeld angrenzenden Waldgebiet (Ökokontofläche Hirtenleite; Teilfläche der Fl. Nr. 150, Gmkg. Unterailsfeld) sowie nördlich des Geltungsbereiches entlang des Waldrandes (Teilfläche der Fl.Nr. 246, Gmkg. Kleingesee).

Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

über die Homepage des Marktes Gößweinstein unter https://www.goessweinstein.de/leben-wohnen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Gößweinstein Tel.Burgstraße 8, 91327 GößweinsteinTel. während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung des Marktes Gößweinstein abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes

Schalltechnische Untersuchung mit Immissionsprognose (Ingenieurbüro Stefan Leistner, 16.09.2025)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Hinweis zu im Bebauungsplan zitierten DIN-Normen

Die in den Festsetzungen und Hinweisen des Bebauungsplanes zitierten DIN-Normen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Henfenfeld zur Einsichtnahme bereit.

Gößweinstein, den 03.11.2025
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister