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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 24/2024
Aus dem Rathaus
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Informationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Seit dem 21.10.2024 hat der Versand der ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 begonnen. Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide gleichzeitig erhalten.

Aufgrund mehrfacher Nachfrage möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben, die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern kann. Auch bei Änderungen wie zum Beispiel durch Veräußerung und Übergabe von Grundstücken bitte wir Sie noch um etwas Geduld, bis Sie den entsprechenden Änderungsbescheid erhalten. Solange uns kein neuer Grundsteuermessbescheid seitens des Finanzamtes vorliegt, bleibt der bisherige Grundstückseigentümer Schuldner. Eine abweichende Festsetzung ist nicht möglich.

Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Forchheim. Der Markt Gößweinstein kann hieran keine Änderung vornehmen.

Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der Grundsteuerbescheide für 2025 noch keine Zahlung zu leisten ist. Gemäß Ihrem Grundsteuerbescheid können Sie die Fälligkeiten für die Zahlungen entnehmen. Diese sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Gößweinstein, 04.11.2024
Markt Gößweinstein
Julia Teufel
Steueramt