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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Finanzamt Erlangen

Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger für die Finanzämter Erlangen, Forchheim und Uffenheim

Überprüfung und Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse

Die Bodenschätzungsergebnisse der Gemarkungen

Nr. 2643 Morschreuth Nr. 2644 Wichsenstein

werden auf Grund eines durchzuführenden Feldvergleichs

ab 03.11.2025

nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt.

Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten

jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen zuzulassen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Klaus Ebersberger

Dipl. Ing. agrar (FH)

Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger

klaus.ebersberger.als.erlangen@lfst.bayern.de

Schubertstr. 10

91052 Erlangen