Titel Logo
Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sicherung der Gehwege und -bahnen im Winter

Räum- und Streupflicht an Gehwegen

Nach der geltenden Gemeindeverordnung sind die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) verpflichtet, die Gehbahnen vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten bzw. ausreichend zu bestreuen (z.B. Sand, Splitt), sobald und sooft dies erforderlich ist.

Gehbahnen sind:

  • die für den Fußgängerverkehr bestimmten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (z.B. Gehsteige)

    und, falls diese nicht vorhanden sind,

  • die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 0,50 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.

Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räum- und Streupflicht um 8.00 Uhr und endet ebenfalls um 20.00 Uhr.

Schneeablagerungen auf der Fahrbahn

Oftmals ist die Unsitte festzustellen, dass Schnee von den Grundstücken oder von den Gehwegen einfach auf die Fahrbahn geschoben wird. Nach den Bestimmungen der gemeindlichen Verordnung über die Sicherung von Gehbahnen im Winter ist dies nicht zulässig. Danach sind der geräumte Schnee oder die Eisreste neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Behinderung durch geparkte Fahrzeuge

Damit den Räumfahrzeugen eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes möglich ist, wird gebeten, am Straßenrand keine Fahrzeuge zu parken. Das gemeindliche Räumpersonal ist angewiesen, an kritischen, durch Fahrzeuge eingeengte Stellen, zur Vermeidung von Schäden nicht zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde wird erforderlichenfalls gegen die Fahrzeughalter geeignete Schritte einleiten.

Auf eingeschränkten Winterdienst unter Berücksichtigung des Umweltschutzes wird hingewiesen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gößweinstein, 04.12.2023
Georg Bauernschmidt
Zweiter Bürgermeister