Neufestsetzung der Schutzgebietsverordnung zum Schutz der Quelle „Sachsenmühle“ auf dem Flurstück 491/2, Gemarkung Leutzdorf, für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe
Bekanntmachung
gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurden fristgerecht Einwendungen und Bedenken erhoben.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim als Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin bezüglich der Neufestsetzung der Schutzgebietsverordnung zum Schutz der Quelle „Sachsenmühle“ findet am
Mittwoch, den 22.01.2025
um 09:30 Uhr
im Schulungsraum B 110/111 des Landratsamtes Forchheim,
Dienststelle Ebermannstadt,
Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt
statt.
Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG rechtzeitig vorher ortsüblich bekanntgemacht.
Der Termin ist nicht öffentlich.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt und entschieden werden (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php