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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Neufestsetzung der Schutzgebietsverordnung zum Schutz der Quelle „Sachsenmühle“ auf dem Flurstück 491/2, Gemarkung Leutzdorf, für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Bekanntmachung

gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG

Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurden fristgerecht Einwendungen und Bedenken erhoben.

Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim als Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin bezüglich der Neufestsetzung der Schutzgebietsverordnung zum Schutz der Quelle „Sachsenmühle“ findet am

Mittwoch, den 22.01.2025

um 09:30 Uhr

im Schulungsraum B 110/111 des Landratsamtes Forchheim,

Dienststelle Ebermannstadt,

Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt

statt.

Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG rechtzeitig vorher ortsüblich bekanntgemacht.

Der Termin ist nicht öffentlich.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt und entschieden werden (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG).

Hinweis:

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:

http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php