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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1

Änderung der Einleitungsgebühr

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,67 € pro Kubikmeter Abwasser

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gößweinstein, 11.12.2024
Markt Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister