Markt Gößweinstein
| Bezeichnung: | Teil der Ortsstraße Ühleinshof |
| Fl.Nr.: | Fl.Nrn. T.v. 576, T.v. 573/1 |
| Gemarkung: | Wichsenstein |
| Anfangspunkt: | nördl. Ortsstraße Fl.Nr. 490 Gmkg. Wichsenstein |
| Endpunkt: | südl. Grundstück Fl.Nr. 573, Gmkg. Wichsenstein |
| Länge: | 6 m |
| Gemeinde: | Gößweinstein |
| Landkreis: | Forchheim |
| a.) | Die unter Nr. 1 aufgeführte Wegfläche wird aufgrund Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet. |
| b.) | Widmungsbeschränkungen: keine |
Markt Gößweinstein
Die o.g. Wegfläche erfüllt die Merkmale eine Ortsstraße, indem sie dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage dient. Die Verfügung und der Lageplan können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.
Die Verfügung wird am Tag nach Ihrer Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in 95444 Bayreuth
Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.