Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 393 und 394, beide Gmkg. Kleingesee, wegen der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 26.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ermöglichung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 393 und 394, Gmkg. Kleingesee, zugestimmt.
Es soll ein „Sondergebiet für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen“ (SO) ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Freiflächenphotovoltaikanlage Kleingesee“.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 393 und 394, beide Gmkg. Kleingesee.
Es wird, wie folgt, begrenzt:
Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 395
Im Osten: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 464 und 792
Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 795, 386/1 (Anliegerweg) und 392
Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 391 und 390 (Kreisstraße), alle Gmkg. Kleingesee
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgemacht.