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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 393 und 394, beide Gmkg. Kleingesee, wegen der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 26.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ermöglichung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 393 und 394, Gmkg. Kleingesee, zugestimmt.

Es soll ein „Sondergebiet für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen“ (SO) ausgewiesen werden. Der Plan erhält den Namen „Freiflächenphotovoltaikanlage Kleingesee“.

Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 393 und 394, beide Gmkg. Kleingesee.

Es wird, wie folgt, begrenzt:

Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 395

Im Osten: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 464 und 792

Im Süden: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 795, 386/1 (Anliegerweg) und 392

Im Westen: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 391 und 390 (Kreisstraße), alle Gmkg. Kleingesee

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Gößweinstein, 08.12.2025
gez. Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister