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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Wahlleiter

des Marktes Gößweinstein

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses

zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats

am Sonntag, 08. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am

Dienstag, 20.01.2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 18.00 Uhr

im Haus des Gastes, Dachgeschoss, Burgstr. 6, 91327 Gößweinstein.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Gößweinstein, den 12.12.2025
gez. Thiem
Wahlleiter