Der Wahlleiter
des Marktes Gößweinstein
der Sitzung des Wahlausschusses
zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats
am Sonntag, 08. März 2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am
Dienstag, 20.01.2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 18.00 Uhr
im Haus des Gastes, Dachgeschoss, Burgstr. 6, 91327 Gößweinstein.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.