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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Markt Gößweinstein

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl

des Gemeinderats,

der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

des Kreistags

der Landrätin oder des Landrats

am Sonntag, 08. März 2026

1.

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.

Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:

Nr. des Ein-tragungs-raums

Anschrift des Eintragungs-raums

Eintragungszeiten

barriere-frei

ja/nein

01

Markt Gößweinstein, Rathaus, Burgstr. 8, 91327 Gößweinstein

Montags bis Mittwochs jeweils von 7.30-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr

Donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.30 Uhr

Freitags von 7.30-12.30 Uhr

Zusätzlich:

Donnerstag, den 15.01.2026 bis 20.00 Uhr

Sonntag, den 18.01.2026 von 9.00-11.00 Uhr

ja

3.

Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum im Markt Gößweinstein eintragen.

4.

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf

Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) beim Markt Gößweinstein oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Gößweinstein, den 09.12.2025
gez. Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister