Nachdem nicht alle Dachgeschossausbauten baugenehmigungspflichtig sind, ist eine vollständige Erfassung nicht gewährleistet. Jeder Ausbau bzw. Anbau ist daher von den Grundstückseigentümern an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe zu melden. Diese Verpflichtung ist in der jeweiligen Satzung geregelt. Sollten Sie ihrer Meldepflicht bisher nicht nachgekommen sein, sind sie hiermit aufgefordert, auch im Sinne der Gleichberechtigung aller Beitragspflichtigen dies umgehend nachzuholen.
Eine Verjährung tritt bis zur erfolgten Meldung nicht ein.
Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung werden nach der tatsächlichen Größe der beitragspflichtigen Geschossflächen berechnet. Dachgeschosse werden nur veranlagt, soweit sie ausgebaut sind. Erfolgt ein Ausbau des Dachgeschosses zu einem späteren Zeitpunkt, so ist der Beitrag nach Fertigstellung melde- und beitragspflichtig. Eine Geschossflächenvergrößerung durch einen Anbau an ein Wohngebäude ist ebenso beitragspflichtig. Dies gilt auch für den Anbau eines Wintergartens.