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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Informationen zum Antrag und Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025!

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, verkürzt sich auch der Zeitraum für die Beantragung und Zustellung der Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereits per Post erhalten haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen einfach online mittels aufgedruckten QR-Codes beantragen oder den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und bis spätestens Dienstag, 18.02.2025 um 12.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen allerdings nicht sofort nach Beantragung an die Wählerinnen und Wähler verschickt werden können, da der Druck der Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann.

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann somit erst frühestens ab 10. Februar 2025 beginnen.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen sollten Sie diese dann unverzüglich ausfüllen. Zur Vermeidung von Postlaufzeiten wird empfohlen, den roten Wahlbrief in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.

Markt Gößweinstein

Einwohnermelde-/Wahlamt