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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 5/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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​​​​​​​InformationFörderung privater Maßnahmen in der DorferneuerungEnde der Antragsfrist

Sehr geehrte Teilnehmerin,

sehr geehrter Teilnehmer,

die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des ländlichen Raumes. Neben den öffentlichen Maßnahmen sind vor allem auch die Maßnahmen privater Haus- und Grundeigentümer von großer Bedeutung. Dadurch wird das Ortsbild attraktiver gestaltet und die Lebens- und Wohnverhältnisse werden verbessert.

Im Verfahren Moggast III wurde die Ausführungsanordnung erlassen.

Der neue Rechtszustand tritt demnach mit dem 01.05.2023 ein.

Nach den aktuellen Dorferneuerungsrichtlinien können noch bis einschließlich 30.04.2023 Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen gestellt werden.

Die neu zu beantragenden Baumaßnahmen müssen bis zum 30.04.2026 nicht nur fertig gestellt sein, sondern auch der Nachweis der Verwendung, d.h. die Zusammen­stellung der Handwerker- und Baurechnungen (Datum des Eingangsstempels) beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorliegen.

Auskünfte hierzu erteilen Ihnen:

Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Moggast III,

Herr Bögelein, Telefon 0951/837 - 208

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken,

Sachgebiet F3 Dorferneuerung,

Frau Lasonczyk, Telefon 0951/837 - 431 oder

Herr Kühnlein 0951/837 - 438

Mit freundlichen Grüßen
gez. Matthias Bögelein