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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die Kommunalwahl am 08.03.2026 stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Das Stimmrecht kann im Abstimmungsraum des Stimmbezirks, in dessen Wählerverzeichnis er bei der Kommunalwahl eingetragen waren, ausgeübt werden. Bitte nehmen Sie hierzu, wenn noch vorhanden Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder Ihren Reisepass mit.

Wer durch Briefwahl wählen will, kann auch die Ausstellung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) beantragen.

Haben Sie bei der Hauptwahl das Kästchen für die Stichwahl angekreuzt, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.

Haben Sie dies nicht angekreuzt oder haben Sie zur Hauptwahl gar keine Briefwahlunterlagen beantragt, wollen aber zur Stichwahl per Briefwahl abstimmen, müssen Sie dies beantragen.

Ein Briefwahlantrag für die Stichwahl ist bis Freitag, 20.03.2026, 15.00 Uhr beim Wahlamt des Marktes Gößweinstein möglich.

Verlorene Wahlscheine:

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann er bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, den 21.03.2026 bis 12.00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Für die Glaubhaftmachung reicht eine schriftliche Erklärung des Stimmberechtigten aus. Bitte melden Sie sich dann unter der Tel.Nr. 0151/74273565.

Plötzliche Erkrankung:

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann am Wahlsonntag, den 22.03.2026, bis 15.00 Uhr ein Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Tel.Nr. 09242/980-12 oder 09242/980-11.

Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag 22.03.2026 bis 18.00 Uhr eingeht.