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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Marktes Gößweinstein

für den Friedhof Wichsenstein (FGS Wichsenstein) vom 21.11.2018 i.d.F. vom 10.11.2020

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Gößweinstein folgende Satzung:

Artikel 1

Änderung der Grabnutzungsgebühr

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Kindergrabstätten  — 50,00 €

Einzel-Erdgrabstätten  — 71,00 €

Doppel-Erdgrabstätten  — 118,00 €

Einzel-Urnenerdgrabstätten —  50,00 €

Doppel-Urnenerdgrabstätten —  71,00 €

anonyme Einzel-Urnenerdgrabstätten  — 50,00 €

anonyme Mehrfach-Urnenerdgrabstätten —  71,00 €

Urnennischen  — 162,00 €

Artikel 2

Änderung der Bestattungsgebühren

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenen Tag  — 49,00 €.

Artikel 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.

Gößweinstein, 13.03.2024
Markt Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister