Titel Logo
Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. In diesem Jahr werden die Grabmale erstmals mit einem dafür vorgesehenen Prüfgerät getestet.

Die Prüfung ist üblicherweise im Frühjahr durchzuführen. Sie findet am Mittwoch, den 17.04.2024 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

Die Prüfung ist öffentlich. Somit hat jeder die Möglichkeit, daran teilzunehmen.