Az. 2-6100:
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fl.Nrn. 228, 228/1 und 231, alle Gemarkung Stadelhofen im Ortsteil Stadelhofen, Markt Gößweinstein, Landkreis Forchheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Gößweinstein hat in der Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Ortsteil Stadelhofen zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl. Nrn. 228/1, 231 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 228, alle Gemarkung Stadelhofen. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand von Stadelhofen.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Ziel der Planung ist es, die Ermöglichung einer Mischbebauung am Ortsrand.
Der Vorentwurf ist einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 22. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024
über die Homepage des Marktes unter https://www.goessweinstein.de/leben-wohnen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Gößweinstein (Burgstraße 8, 1. Stock, Zimmer 5, 91327 Gößweinstein) während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu dem Vorentwurf können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.