Titel Logo
Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzungen ohne genehmigungspflichtige Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an das Landratsamt Forchheim amtlich bekanntzumachen. Die Haushaltssatzung des Markt Gößweinstein enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde dem Landratsamt Forchheim am 09.02.2024 vorgelegt.

Die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Go bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein (Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gößweinstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.441.700,- € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.277.000,- € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 480 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 480 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.573.000 € festgesetzt.

Haushaltssatzung des Marktes Gößweinstein (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2024

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Gößweinstein, den 25.03.2024
Markt Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Erster Bürgermeister