Markt Gößweinstein
Landkreis Forchheim
Die Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein hat mit erheblichen öffentlichen Mitteln den Vorausbau des Wegenetzes im Verfahren der Ländlichen Entwicklung Wichsenstein beendet.
Die Straßenbaulast an den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe wird dem Markt Gößweinstein, dem Markt Pretzfeld, bzw, dem Markt Egloffstein kraft Gesetzes mit der Verkehrsfreigabe übertragen
Auf dauerhaft befestigten Straßen und Wegen sind zur Vermeidung von Schäden jegliche Tätigkeiten, die zur Beschädigung und zur Verschmutzung führen, wie das Wenden mit landwirtschaftlichen Maschinen, Holzrücken u. dgl. zu unterlassen.
Schäden sind von den Verursachern zu beheben oder werden auf deren Kosten beseitigt.
Die Benutzung der von der Teilnehmergemeinschaft gebauten öffentlichen Feld- und Waldwege darf außer durch Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen, die zum Schutze der Wege notwendig sind, nicht eingeschränkt werden.
Mauern, Zäune, Hecken und sonstige Anlagen, die den Verkehr behindern können, dürfen in der offenen Flur nur in einer Entfernung von mindestens einem halben Meter von den Fahrbahngrenzen der öffentlichen Feld- und Waldwege errichtet werden. Der Wegeigentümer kann hiervon Ausnahmen genehmigen. Bereits genehmigte Ausnahmen bleiben unberührt.
Die neu erstellten öffentlichen Feld- und Waldwege sind von der Streu- und Räumpflicht ausgenommen. Privates Schneeräumen ist auf den Schotterwegen grundsätzlich untersagt.