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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 8/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Verfahren der Ländlichen Entwicklung Wichsenstein

Markt Gößweinstein

Landkreis Forchheim

Die Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein hat mit erheblichen öffentlichen Mitteln den Vorausbau des Wegenetzes im Verfahren der Ländlichen Entwicklung Wichsenstein beendet.

Die Straßenbaulast an den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen ein­schließ­lich der Brücken, Stege und Durchlässe wird dem Markt Gößweinstein, dem Markt Pretzfeld, bzw, dem Markt Egloffstein kraft Gesetzes mit der Verkehrsfreigabe übertragen

Auf dauerhaft befestigten Straßen und Wegen sind zur Vermeidung von Schäden jegliche Tätigkeiten, die zur Beschädigung und zur Verschmutzung führen, wie das Wenden mit landwirtschaftlichen Maschinen, Holzrücken u. dgl. zu unterlassen.

Schäden sind von den Verursachern zu beheben oder werden auf deren Kosten be­sei­tigt.

Die Benutzung der von der Teilnehmergemeinschaft gebauten öffentlichen Feld- und Waldwege darf außer durch Ge­wichts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen, die zum Schutze der Wege notwendig sind, nicht eingeschränkt werden.

Mauern, Zäune, Hecken und sonstige Anlagen, die den Verkehr behindern können, dür­fen in der offenen Flur nur in einer Entfernung von mindestens einem halben Me­ter von den Fahrbahngrenzen der öffentlichen Feld- und Waldwege errichtet werden. Der Weg­eigentümer kann hiervon Ausnahmen genehmigen. Bereits ge­nehmigte Aus­nah­men bleiben unberührt.

Die neu erstellten öffentlichen Feld- und Waldwege sind von der Streu- und Räumpflicht ausgenommen. Privates Schneeräumen ist auf den Schotterwegen grundsätzlich untersagt.

Gez.
Karl Saueressig
Baurat
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Wichsenstein