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Gößweinsteiner Bote
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. In diesem Jahr werden die Grabmale erstmals mit einem dafür vorgesehenen Prüfgerät getestet.

Die Prüfung ist üblicherweise im Frühjahr durchzuführen. Sie findet statt am:

Mittwoch, den 30.04.2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Die Prüfung ist öffentlich. Somit hat jeder die Möglichkeit, daran teilzunehmen.