Die Versammlung der Jagdgenossen hat bei der Jahreshauptversammlung am 21.03.2026 beschlossen, den Jagdpachtschilling für das Jahr 2025/2026 auszubezahlen.
Weiter wurde beschlossen, den Jagdpachtschilling in bar auszubezahlen (es handelt sich somit um die Bestimmung einer Holschuld).
Für den zweiten Auszahlungstermin wurde eine Frist von 1 Monat nach Bekanntgabe des Beschlusses festgelegt.
Jagdgenossen, die bei der Versammlung nicht anwesend waren und ihren Jagdpachtschilling in Anspruch nehmen wollen, können diesen am Sonntag, den 03.05.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr bei unserem Kassier, Helmut Messingschlager, Wölm 8 abholen.