Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung
Ende der Antragsfrist
Sehr geehrte Teilnehmerin,sehr geehrter Teilnehmer,
die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des ländlichen Raumes. Neben den öffentlichen Maßnahmen sind vor allem auch die Maßnahmen privater Haus- und Grundeigentümer sowie die Förderung der Kleinstunternehmen der Grund- und Nahversorgung von großer Bedeutung. Dadurch wird das Ortsbild attraktiver gestaltet und die Lebens- und Wohnverhältnisse werden verbessert.
Im Verfahren Niedermirsberg wurde die Ausführungsanordnung erlassen.Der neue Rechtszustand tritt demnach mit dem 01.06.2024 ein.Nach den aktuellen Dorferneuerungsrichtlinien können noch bis einschließlich 31.05.2024 Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen gestellt werden. Gleiches gilt für die Förderung von Kleinstunternehmen.Die neu zu beantragenden Baumaßnahmen müssen bis zum 01.06.2027 nicht nur fertig gestellt sein, sondern auch der Nachweis der Verwendung, d.h. die Zusammenstellung der Handwerker- und Baurechnungen (Datum des Eingangsstempels) beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken vorliegen.
| Auskünfte hierzu erteilen Ihnen: | |
| 1. | Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Niedermirsberg, |
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| Herr Jürgen Endreß, Telefon 0951/837 - 242 |
| 2. | Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, |
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| Für die Privatförderung: Telefon: 0951/837- siehe Durchwahl |
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| Frau Lasonczyk (- 431) oder Herr Kühnlein, (- 438) |
Für die Förderung von Kleinstunternehmen: Telefon 0951/837- siehe Durchwahl, Frau Gottschall, (- 432) oder Herr Kunzelmann, (- 450)