Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt der Hundesteuerpflicht. Die Anmeldung eines Hundes kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch beim Amt für Steuern und Abgaben vorgenommen werden.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Gemeindegebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt.
Wir fordern daher alle Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten und diesen bisher noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, auf, die Anmeldung kurzfristig vorzunehmen. Mit der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie dann die Hundesteuermarke. Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch mit Bußgeld geahndet werden.