Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Heidenfeld
Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 29.04.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage, zur Nutzung erneuerbarer Energien für die öffentliche Stromversorgung ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 846, 849, 858, 859, 861, 862, 863 und 866, sowie Teilflächen der Grundstücke 845, 857, 860 und 864 der Gemarkung Heidenfeld. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) vom 24.09.2024 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.04.2025 wird in der Zeit vom
Freitag den 09.05.2025 – Freitag, den 23.05.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Bebauungsplan / Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost“ und unter https://www.roethlein.de/bebauungsplan.jsp zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Während der Auslegungsfrist können, gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Folgende Änderungen und Ergänzungen wurde vorgenommen:
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch, Gesundheit | - Angaben zu angrenzenden Nutzungen und potenziellen Immissionen, Freizeitnutzung und Verkehr - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 22.10.2024 und vom 06.02.2025 zum Thema Staub |
| Tiere, Pflanzen | - Angaben zur bestehenden Nutzungsstruktur und zu Schutzobjekten (gesetzlich geschützte Gebiete), Vorbelastungen, Ausgleichsflächen und artenschutzrechtlichen Aspekten - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 22.10.2024 und vom 06.02.2025 zum Thema Ausgleichsflächen und -maßnahmen - Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt vom 18.11.2024 und vom 06.03.2025 zum Thema Artenschutz |
| Boden | - Angaben zu Versiegelungsgrad, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Geländeverlauf, Bodendenkmal - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 22.10.2024 und vom 06.02.2025 zum Thema Flächenverlust und Bodenqualität, Bodenveränderungen - Bayer. Bauernverband vom 15.11.2024 und vom 21.02.2025 zum Thema Flächenverbrauch und Bodenqualität |
| Klima, Luft | - Angaben zur möglichen Luftschadstoffkonzentrationen im Plangebiet/Umfeld - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 22.10.2024 und vom 06.02.2025 zum Thema Staub |
| Landschafts-/Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung | - Aussagen zu Schutzgebieten - Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt vom 18.11.2024 und vom 06.03.2025 zum Thema Schutzgebiete |
Die diesen Unterlagen zugrunde liegenden Stellungnahmen sind ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein veröffentlicht bzw. liegen aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.