Haushaltssatzung
der Gemeinde Röthlein
(Landkreis Schweinfurt)
| für das Haushaltsjahr 2023 | ||
| 1. | Die vom Gemeinderat am 06.12.2022 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 10.02.2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. | |
| 2. | Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, Zimmer 4, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. | |
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Röthlein
(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.636.545,00 Euro | |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.291.100,00 Euro | |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.242.000 Euro festgesetzt (Für 2024: 3.250.000 Euro, für 2025: 2.912.000 Euro und für 2026: 80.000 Euro).
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen | |
| Betriebe (A) — 310 v.H. | ||
| b) | für die übrigen Grundstücke (B) — 310 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.