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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 11/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost" zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaik" in der Gemarkung Heidenfeld.

I.

Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 05 03.2024 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Röthlein-Ost“ in der Gemarkung Heidenfeld.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 845, 846, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 866, 867, 868, 869, der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286).

Der Lageplan vom 05.03.2024 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO, mit der Zweckbestimmung „Fotovoltaik festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.

II.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Lageplan vom 05.03.2024 (ohne Maßstab). Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Röthlein, den 06.03.2024
Gemeinde Röthlein
Peter Gehring
1. Bürgermeister