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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 11/2024
Amtliche Nachrichten
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Beginn der Brutzeit - Ende der Schnittzeit

Aktuell ist wieder die sogenannte Brut- und Setzzeit.

Viele Wildtierarten und Vögel bringen ihren Nachwuchs zur Welt, der in vielen Fällen ungeschützt im Wald, auf dem Feld, der Wiese oder am Gewässer zu finden ist. Zum Schutz der Jungtiere und Bruten gelten hier besondere Vorsichtsmaßnahmen und jeder sollte sich deshalb achtsam und rücksichtvoll verhalten.

Wir bitte die Bevölkerung deshalb um besondere Rücksichtnahme im Flurbereich – bitte vermeiden Sie Störungen und betreten sie möglichst keine Gebiete die betroffen sind. So können wir etwas dazu beitragen das der zum Teil gefährdete Bestand den Nachwuchs auch durchbringt.

Der Natur wird es uns Danken…

Wann dürfen Hecken zurückgeschnitten werden?

An dieser Stelle möchten wir auch auf das Bundesnaturschutzgesetz verweisen. Es regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Diese Maßnahme schützt Vögel, aber auch Insekten.

Insgesamt ist in den letzten Jahrzehnten ein Rückgang von Vögeln und Insekten in Deutschland zu beobachten, sodass es wichtig ist, die Lebensräume von wildlebenden Tieren zu schützen. Gerade Hecken bieten einen wertvollen Lebensraum für viele Arten und bieten diesen Wohnraum und Nahrung.