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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 11/2026
Amtliche Nachrichten
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Weitere Nachrichten - Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2026

Zuschussantrag für die Pfarrhaussanierung sorgt für Diskussionen im Gemeinderat

Bauangelegenheiten, die Gemeindefinanzen und Anträge standen im Mittelpunkt der letzten Gemeinderatssitzung in dieser Legislaturperiode.

Die Tagesordnung war noch einmal gut gefüllt; versüßt wurde die Gemeinderatssitzung von zwei Schwarzwälder Kirschtorten und so begleitete gemütliches Gabelgeklapper den letzten Arbeitseinsatz des aktuellen Gremiums.

Mit Harald Fuchsberger, Doris Gill, Armin Götz, Andreas Hetterich, Kai Hümmer, Jürgen Lorenz, Detlev Reusch und Simon Stock verlassen acht Gemeinderäte das Gremium; sie wurden bereits vorab in einer stimmungsvollen Feier verabschiedet.

Zurück zur letzten Sitzung, die neben einigen Baumaßnahmen auch die Gemeindefinanzen, und einige Anträge auf dem Tableau hatte.

Nach der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Solarkraftwerk Hirschfeld, Gernacher Straße“ wurde nun das Bauvorhaben mit drei Gegenstimmen per Satzungsbeschluss auf den Weg gebracht. Wie Rainer Schütz von der ÜZ erläuterte, werde mit den Maßnahmen zeitnah begonnen, um das Solarkraftwerk noch 2026 in Betrieb zu nehmen.

Anschließend stand die geplante Aufwertung der Paul-Hahn-Straße in Heidenfeld an. Für die Tiefbauarbeiten gingen zum Submissionstermin vier Angebote zwischen gut 509.000 Euro und knapp 558.000 Euro ein und das Gremium entschied sich auf Anraten des Ingenieurbüros FMP für das wirtschaftlichste Angebot der Firma Weipert-Bau (Maßbach). Das Fachbüro FMP hat laut Kostenberechnung für die Kanalsanierung 188.000 Euro ermittelt und für die Verkehrsanlagen 442.000 Euro, die Gesamtkosten belaufen sich auf 630.000 Euro. Die Aufwertungsmaßnahmen werden im Rahmen der Städtebauförderung mit 80 Prozent bezuschusst. Die Kanalsanierung erfolgt in Eigenleistung; das Vorhaben soll von Mitte Mai bis Ende 2026 ausgeführt werden.

Weiter präsentierte Kämmerer Alexander Wächter die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung des Landratsamtes Schweinfurt für die Jahre 2015 bis 2022. Von dort kamen diverse Empfehlungen mit Blick auf die allgemein angespannte Finanzlage und daraus resultierend eine sparsame Haushaltsführung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat Mitte April in seiner Sitzung die einzelnen Textziffern vorbesprochen und empfahl nun, wie die Vorsitzende Elke Lanz ausführte, die präsentierten Texte so an das Landratsamt zu schicken. Dem folgte das Gremium ebenso einstimmig, wie wenig später der Empfehlung zur Feststellung der Jahresrechnung 2025 und der Entlastung aller Beteiligten, darunter Bürgermeister Gehring. Das Haushaltsjahr 2025 schließt mit einem Gesamthaushalt in Höhe von gut 21,5 Millionen Euro. Rund 2,6 Millionen Euro konnten dem Vermögenshaushalt, knapp 2,7 Millionen Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt werden

Die Behandlung der Abwassergebühren wurde vertagt, allerdings gab der Bürgermeister schon bekannt, dass die Kanalgebühren nicht „angehoben werden“.

Weiter entschied das Gremium, dass zukünftig kleine Urnen- und Sarggräber mit einer innenliegenden Platte vollständig abgedeckt werden dürfen.

Simon Stock hatte dann einen, wie er augenzwinkernd bemerkte, „letzten“ Antrag auf Lager: einen Sandbagger aus Edelstahl für einen Spielplatz, um wie er weiter scherzte, schon früh dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Der Antrag ging durch und der Bagger wird voraussichtlich in Heidenfeld am Sportplatz installiert.

Eine letzte Diskussion verursachte ein Anliegen der Heidenfelder Kirchenstiftung. Für die etwa 350.000 Euro teure Sanierung des Pfarrhauses, das Pfarrbüro und die Wohnung des Pfarrers beherbergt, war nämlich ein Antrag für einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro eingegangen.

Bis dato wurden von der Gemeinde bei kirchlichen Gebäuden stets ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gewährt – einzige Ausnahme war da das Pfarrheim. Einige Gemeinderäte taten sich mit einem Zuschuss schwer. Ihr Argument: dafür ist die Kirche zuständig. Andere wollten den Pfarrer unterstützen und betonten den ortsbildprägenden Charakter des Gebäudes. Ausgiebung wurde dann darüber diskutiert, wie das Gebäude im Rahmen der Gestaltungssatzung gefördert werden könnte. Möglich wären da wohl gegebenenfalls pro wirtschaftlicher Einheit – Pfarrwohnung und Pfarrbüro - maximal 25.000 Euro.

Letztendlich wurde entschieden, der Kirchenstiftung 50.000 Euro über die kommunale Städtebauförderung zuzusagen, sofern die Vorgaben erfüllt werden und die Regierung nicht widerspricht. Sollte die doppelte Ausreichung nicht möglich sein, übernimmt die Gemeinde 25.000 Euro, sowie den Anteil (3000 Euro) am kommunalen Förderprogramm.