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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 12/2023
Amtliche Nachrichten
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Kanalbenutzungsgebühren (für Schmutzwasser und Niederschlagswasser)

Einhebetermin für die Abrechnung des Jahres 2022 sowie die erste Vorauszahlungsrate für das Jahr 2023 am 01. April 2023

Wir erinnern an die fällige Kanalbenutzungsgebühr. Die Abwassergebühr gliedert sich in Schmutzwassergebühr = SW (wie bisher an Hand des verbrauchten Frischwassers) und Niederschlagswassergebühr = NW (gemäß der versiegelten abflussrelevanten Flächen).

Guthaben aus der Abrechnung 2022:

Ein auf dem Bescheid ausgewiesenes Guthaben wurde bereits zurückgezahlt. Die Beitragspflichtigen, die uns bisher noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben werden gebeten, uns ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit wir das Guthaben an Sie überweisen können. Andernfalls bringen Sie bitte dieses Guthaben bei der Überweisung der 1. Vorauszahlungsrate in Abzug.

Nachforderung aus der Abrechnung 2022:

Eine Nachzahlung für das Jahr 2022 (fällig am 31.03.2023) ist mit der 1. Vorauszahlungsrate für 2023 (fällig am 01.04.2023) in einem Betrag bis zum 01.04.2023 an die Gemeinde zu überweisen, sofern Sie noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Der Maßstab für die Höhe der beiden festgesetzten Vorauszahlungsraten für das Jahr 2023, ist die im Jahr 2022 von der Rhön-Maintal-Wasserversorgung bezogenen Frischwassermenge, sowie die aktuell ermittelte abflussrelevante versiegelte Fläche.

Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr 2023 erhalten Sie gemeinsam mit den beiden neuen Vorauszahlungsraten Ende Februar 2024.

Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.

Die Finanzabteilung