Wir erinnern an die fällige Kanalbenutzungsgebühr. Die Abwassergebühr gliedert sich in Schmutzwassergebühr = SW (wie bisher an Hand des verbrauchten Frischwassers) und Niederschlagswassergebühr = NW (gemäß der versiegelten abflussrelevanten Flächen).
Guthaben aus der Abrechnung 2023:
Ein auf dem Bescheid ausgewiesenes Guthaben wurde bereits zurückgezahlt. Die Beitragspflichtigen, die uns bisher noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben werden gebeten, uns ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit wir das Guthaben an Sie überweisen können. Andernfalls bringen Sie bitte dieses Guthaben bei der Überweisung der 1. Vorauszahlungsrate in Abzug.
Nachforderung aus der Abrechnung 2023:
Eine Nachzahlung für das Jahr 2023 (fällig am 31.03.2024) ist mit der 1. Vorauszahlungsrate für 2024 (fällig am 01.04.2024) in einem Betrag bis zum 01.04.2024 an die Gemeinde zu überweisen, sofern Sie noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Der Maßstab für die Höhe der beiden festgesetzten Vorauszahlungsraten für das Jahr 2024, ist die im Jahr 2023 von der Rhön-Maintal-Wasserversorgung bezogenen Frischwassermenge, sowie die aktuell ermittelte abflussrelevante versiegelte Fläche. Die gemäß 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 06.12.2023 per 01.01.2024 geänderten Gebührensätze für Schmutzwasser werden für Röthlein und Heidenfeld um 2% und für Hirschfeld um 67% sowie die Niederschlagswasser-Gebühr für Hirschfeld um 39% werden bei der Abschlagsberechnung bereits berücksichtigt.
Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr 2024 erhalten Sie gemeinsam mit den beiden neuen Vorauszahlungsraten Ende Februar 2025.
Soweit der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.